MARKUS JULMY
Lic. iur., Rechtsanwalt,
Deutsch, Französisch
AUSBILDUNG
- 1982: Lizenziat
- 1985: Anwaltsbefähigungsausweis
- 1991: Dr. iur. (Dissertation im Zivilrecht über die erstreckte elterliche Gewalt)
BERUFLICHER WERDEGANG
- 1985 – 1989: Verwaltungsjurist für Beschwerden an den Freiburger Staatsrat (Teilzeit)
- 1990 -1991: Assistent am Schweizerischen Bundesgericht (Raumplanung und pol. Rechte)
- 1992 – 1998: Substitut an der Staatsanwaltschaft
- 1998 – 2003: Untersuchungsrichter
- 2003 – 2010: Untersuchungsrichter, Vizepräsident des Untersuchungsrichteramtes
- 2011 – 2015: Staatsanwalt, stellvertretender Generalstaatsanwalt
- 2016 – 2021: Staatsanwalt
"Praktische Lösungen im Einklang mit dem Recht und den Bedürfnissen der Menschen sind mir wichtig"
Zahlreiche Strafbestimmungen setzen voraus, dass zivilrechtliche Vorbedingungen erfüllt sind. Das Zivilrecht war daher nicht nur Inhalt meiner juristischen Dissertation, sondern hat mich auch als Strafrechtler stets begleitet.
Der Kanton Freiburg kannte vor 1992 kein Verwaltungsgericht, so dass der Staatsrat die Funktion der obersten kantonalen Verwaltungsbeschwerdeinstanz ausübte. In diesem Zusammenhang hatte ich als junger Jurist Gelegenheit, dem Staatsrat Entscheidanträge für ein breites Spektrum an Rechtsfragen zu unterbreiten: zu Beschwerden gegen verweigerte Jagdpatente, gegen Baubewilligungen, gegen die Selbstdispensation der Ärzte oder gegen den Bau der A1 bei Murten.
Nach der Tätigkeit als Assistent eines Bundesrichters arbeitete ich erneut an der Staatsanwaltschaft in Freiburg, nun aber hauptsächlich im Bereich des Strafrechts. Dem Verwaltungsrecht bin ich über die spätere Funktion als Präsident der Rekurskommission der Universität verbunden geblieben. Als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt arbeitete ich in beiden Amtssprachen in allen Bereichen, wobei mein «Steckenpferd» die Fälle mit technischen Problemen waren.
WEITERE TÄTIGKEITEN
HOBBIES
Öl- und Acrylmalerei, Schreinerarbeiten, Geschichte